Teilhabe am Arbeitsleben
Jeder hat das Recht auf Arbeit – ein zentrales Grundelement, verankert in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und somit ein wichtiger Bestandteil für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung.
Wir von der WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH haben genau das verstanden und fokussieren uns auf die Realisierung dieses Rechts für jeden Menschen unabhängig von der Intensität seiner Beeinträchtigung.
Wir sehen den Menschen, erkennen die jeweiligen Stärken und Talente, fördern und bilden aus. Wir konzentrieren uns auf die Wünsche der Teilnehmenden aus dem Berufs-Bildungs-Bereich und unserer Mitarbeitenden und setzen die jeweiligen Hebel in Bewegung, um das Erreichen der eigenen der Ziele zu verwirklichen und zudem den Raum der Möglichkeiten zu vergrößern.
Auch in einer Zeit, in der der allgemeine Arbeitsmarkt zunehmend inklusiver wird, bleibt es vielerorts doch nur Theorie, weit entfernt von gelebter Praxis.
Und doch verstehen wir uns nicht als Abgrenzung zur allgemeinen Arbeitswelt, sondern vielmehr als begleitende Assistenz, um den Mensch mit Behinderung zu fördern und zu unterstützen, Stärken und Talente zu erkennen und weiter zu entwickeln, soziale Kontakte durch gemeinsame Aktivitäten zu stärken sowie Integration und Rehabilitation für den (Wieder-)Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Die WFB ist somit kein Trostpflaster, sondern vielmehr eine echte Alternative zum allgemeinen Arbeitsmarkt für all diejenigen, die
- von Geburt an mit einer Behinderung leben
- im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erfahren haben
- zusätzliche Unterstützung und Förderung benötigen
oder
- eine psychische Erkrankung haben