Das Beste gleich vorweg:
Für unsere gewerblichen Kunden sind wir ein wichtiger Dienstleister und Problemlöser, der Kosten spart, das Management entlastet und die Ausgleichsabgabe reduziert. 50 Prozent der im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen können auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden (§ 223 Sozialgesetzbuch IX 2018).
Sie haben einen Auftrag?
Dann wenden Sie sich an uns – Ihren Dienstleister im Kreis Mettmann und darüber hinaus. Fragen Sie nicht, was wir können, sondern sagen Sie uns einfach, was Sie brauchen. Wir sind kreativ und geübt darin, komplexe Fertigungen in kleine Module aufzuteilen.
Privatkunden
Private Kunden sparen, weil sie nur 7 Prozent Mehrwertsteuer zahlen.