Zweite Impfungen machen Arbeit in den WFB sicherer

, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. In der gleichen Reihenfolge wie beim ersten Mal fanden zwischen Mittwoch, dem 19. Mai und Mittwoch, dem 2. Juni 2021 die zweiten Impfungen in den WFB Werkstätten mit dem Impfstoff Moderna statt. Die letzten waren am 2. Juni Mitarbeitende und Angestellte der Werkstatt zur Arbeitsförderung in Langenfeld.
Die ersten Rückmeldungen aus der Zentrale Kronprinzstraße in Langenfeld ergaben, dass eine Reihe von Kolleginnen und Kollegen deutlich heftigere Reaktionen auf den Impfstoff zeigten, als nach der ersten Impfung. Müdigkeit und Mattigkeit, Gliederschmerzen, Kopfschmerzen, leichtes Fieber, Schmerzen an der Einstichstelle, im Oberarm oder gleich im gesamten Arm, teilweise mit Bewegungseinschränkungen des Armes, waren am Tag nach der Impfung an der Tagesordnung und sorgten auch für eine oder andere Krankmeldung bei denen, die mittwochs geimpft worden waren. Andere hatten am Samstag nach der Freitagsimpfung ihre „Freude“ damit.
Auf jeden Fall sind alle froh, aufgrund beider Impfungen jetzt besser geschützt zu sein und irgendwann ab Juni auch keinen Schnelltest mehr zu benötigen, wenn man an Aktionen teilnehmen möchte, die „GGGs“ – Geimpften, Genesenen und Getesteten – vorbehalten sind, und wenn man per Impfausweis oder Impfbuch nachweisen kann, dass man vor mehr als 14 Tagen das zweite Mal geimpft wurde. Aufgrund der zahlreich gelieferten Impfstoffmengen konnten auch eine Reihe von Angehörigen und vom Fahrdienst-Personal mitgeimpft werden.
„Wir würden uns riesig freuen“, sagte Geschäftsführer Klaus Przybilla, „wenn jetzt viele der noch zu Hause oder in den Wohneinrichtungen beschäftigten Mitarbeitenden wieder den Weg in die Werkstätten fänden. Durch die doppelte Impfung sind doch nun alle relativ gut geschützt und müssen keinen schweren Krankheitsverlauf mehr befürchten, selbst wenn sie sich wider Erwarten anstecken sollten.“
Trotz der gelungenen Impfaktion halten die WFB an ihrem Testkonzept fest. „Auch, wenn die Corona-Schutzverordnung und andere Verordnungen etwas Anderes vorsehen, sind wir durch die Arbeitsstätten-Verordnung weiterhin verpflichtet, nicht nur die Belegschaft, sondern auch alle WFB-Fremden und Besucher beim Betreten der Werkstätten zu testen“, erklärte Przybilla.

Zurück