Vorerst keine erneute Schließung der Werkstätten geplant

, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Obwohl mit dem zweiten harten Lockdown in den öffentlichen Bildungssystemen und den Kitas bundesweit versucht wird, die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren, die Zahlen der Corona-Infizierten und täglich Verstorbenen weitaus höher sind, als noch zur Zeit des ersten Lockdowns, und die Inzidenzwerte in einigen Regionen beänstigend hoch sind, wird es vorerst keine weitere Betretunsgverbot-Verordnung des NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) geben.
Am 14.12.2020 kam die Mitteilung:
„Nach heutigem Stand wird der Lockdown keine Auswirkungen auf die WfbM haben. Das Land plant keine erneuten Betretungsverbote über die Corona-Betreuungs-Verordnung.
Die bisherigen Maßnahmen des Infektionsschutzes und des Arbeitsschutzes in den Werkstätten haben sich im Grundsatz bewährt und ermöglichen lokal angepasste Maßnahmen, wenn die lokalen bzw. regionalen Inzidenzwerte oder ein Infektionsgeschehen dies erforderlich machen. Landesweite pauschale Regelungen könnten Menschen mit Behinderungen ohne zwingende Gründe die dringend nötige Teilhabe an Arbeit verwehren.“

Somit bleibt es für die WFB Werkstätten bei dem bekannten Schließungs-Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021. Erster Arbeitstag im neuen Jahr ist nach dieser Planung Montag, der 4. Januar 2021.
Ohne eine offizielle Verordnung des Landes NRW, eine Weisung des LVR oder eine Anordnung des Kreisgesundheitsamtes dürfen die WFB auch jetzt die Werkstätten nicht eigenmächtig schließen.

Der Einschätzung des MAGS hat sich der Leistungsträger LVR mit Empfehlungen für den zweiten harten Lockdown angeschlossen. Es gelten die gleichen Bedingungen wie in den letzten Wochen und Monaten seit Wiederöffnung der Werkstätten.
Spielraum lässt der LVR den Werkstätten jedoch für Einzelfälle, in denen eine individuelle Lösung zum Verbleib in der Wohnsituation gefunden werden kann.

Zurück