Keine Schließung der Werkstätten bis Ende Januar geplant

, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann.  Das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat heute im Rahmen der neuen Corona-Schutz- und Corona-Betreuungs-Verordnungen klargestellt, dass auch der verschärfte Lockdown bis 31. Januar 2021 keine besonderen Auswirkungen auf die WfbM haben werden.
Das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wird landesweit nicht pauschal reglementiert.
Es gelten nahezu die gleichen Bedingungen wie in den letzten Wochen und Monaten seit Wiederöffnung der Werkstätten am 20. September 2020.
Wesentliche Änderungen betreffen nur die Schulen und Kitas in NRW.

Auch die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) haben sich übereinstimmend dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben weiterlaufen zu lassen, wie bisher praktiziert:
„Ein generell auf Landesebene erlassenes Betretungsverbot für WfbM gibt es in NRW weiterhin nicht. Regional aber kann es durch entsprechende Regelungen der Gesundheits‐ und Ordnungsämter Einschränkungen bis hin zu lokalen Teilbetriebsschließungen geben. Gründe hierfür können im Infektionsgeschehen in der WfbM (hohe Anzahl Infizierter, hohe Fallzahl Quarantäne) oder in einer lokal hohen Inzidenz in der Bevölkerung liegen. Bei Vorliegen entsprechender Anordnungen zur Schließung werden im Sinne der Vertragslösung aus dem Frühjahr die Leistungen der Werkstätten vergütet, wenn diese dann in anderer Form an anderem Ort erbracht werden.“

In der Praxis bedeutet dies aber auch, dass im Einzelfall mit den Mitarbeitenden bzw. deren gesetzlichen Vertreter eine alternative Betreuung in der Wohnsituation ermöglicht werden kann, so wie wir es in vielen Fällen bereits im letzten Jahr und zu Beginn dieses Jahres praktiziert haben. Die Abstimmung erfolgt in diesen Fällen über die REHA-Fachdienste.

Zum Impfgeschehen bzw. zur Reihenfolge der Impfungen gibt es über die allgemein nachlesbaren Informationen des RKI und des Bundesgesundheitsministers hinaus keine weitere Aufklärung. Es gilt der bisher über die Medien bekannt gemachte Stufenplan.

Über mögliche Testungen in den WfbM entscheiden die jeweils zuständigen Gesundheitsämter anlassbezogen. Eine Reihentestung wird es auch weiterhin nicht geben.

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