Erste Mitarbeitende sind zurück in den Werkstätten

, Kreis Mettmann

WFB Werkstätten des Kreises Mettmann starten erste Phase der schrittweisen Wiederöffnung.

Ab dem 18. Mai beginnt für die WFB Werkstätten die Phase der Wiederöffnung für ihre Mitarbeitenden. Im ersten Schritt kehren am Montag 240 von insgesamt 1140 Menschen mit Behinderung zurück an ihre Arbeitsplätze, weitere Phasen sind in Planung.
Doch auch sie müssen auf die Einhaltung umfangreicher Hygiene- und Kontaktschutzmaßnahmen achten. Dazu werden sie vom Gruppenpersonal intensiv aufgeklärt und angeleitet.
Denn: Der Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten steht an erster Stelle und muss unter allen Umständen sichergestellt werden.

Alle Mitarbeitenden bzw. Eltern und Betreuer haben ein Informationsschreiben erhalten. In dieser Phase sind es vor allem Mitarbeitende, die in einer eigenen Wohnung oder in betreuten Wohnkonzepten leben und sich nach der langen Pause danach sehnen, endlich wieder arbeiten gehen zu können und damit wieder in eine gewohnte Tagesstruktur zu kommen.

Von den Leistungsträgern und Gesundheitsämtern gab es bis Freitag, den 15. Mai keinerlei konkrete, möglicherweise über die allgemein-gültigen Schutzvorkehrungen hinausgehenden Vorgaben. "Deshalb", so Geschäftsführer Klaus Przybilla, "halten wir uns an die für alle Menschen beim Aufenthalt in Büro- oder Betriebsräumen geltenden Bestimmungen und tun darüber hinaus das, was wir zum Schutz unserer Angestellten und Mitarbeitenden für richtig halten."

Zusätzlich zu einer Gesamtkonzeption und einem Gesundheitsmaßnahmen-Konzept für den SARS-CoV-2-Fall wurden für alle Zweigwerkstätten standortspezifische Konzepte erarbeitet, die die besondere Situation organisatorisch regeln.
Dazu gehören unter anderen das Einhalten möglichst großer Abstände zueinander, das Tragen von Mund-Nasen-Masken auf den Wegen rein und raus, innerhalb des Betriebes und überall dort, wo Abstände nicht immer eingehalten werden können. Teilweise werden Arbeitsplätze durch Plexiglas-Trennwände voneinander abgetrennt. In allen Werkstätten gibt es eine ausgeklügelte Einbahnstraßenregelung für die Wege zu und von den Arbeitsplätzen sowie in den Pausen, zum Mittagessen und beim Gang zur Toilette.

Die WFB weisen noch einmal darauf hin, dass keine Mitarbeitenden ohne Abstimmung in die Werkstatt kommen sollen. Wer wann seine Arbeit wieder aufnimmt, wird in persönlichen Gesprächen mit jedem einzeln abgeklärt.
Wer Unterstützung benötigt oder das weiterhin geltende Angebot zur Notbetreuung in Anspruch nehmen möchte, kann sich gerne bei den Reha-Fachdiensten in den Zweigwerkstätten melden. Die personelle Unterstützung der Wohnheime läuft ebenfalls weiter.

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