Corona-Testungen in den Werkstätten erfolgreich angelaufen

, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Als das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Anfang vergangener Woche mit der 9. Auflage des Impferlasses verkündete, dass erstmalig auch den stark gefährdeten Gruppen von Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen in Wohneinrichtungen und Werkstätten für behinderte Menschen Impfangebote gemacht werden sollen, waren die Verantwortlichen der WFB Werkstätten des Kreises gerade dabei, Schnelltestungen für alle Beschäftigten in den Werkstätten vorzubereiten.

Gerade einmal zwei Wochen zuvor verlangte die angepasste NRW-Corona-Test-Verordnung, „in Tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in allen Bereichen der Werkstätten für behinderte Menschen“ sind Angestellte und Mitarbeitende „mindestens einmal pro Woche mit einem Corona-Schnelltest zu testen“, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung, z. B. einem Wohnheim, erfolgt ist.
Eine solche Vorgabe ist allerdings nicht mal so eben umgesetzt. Alle Mitarbeitenden und Betreuungen mussten informiert werden und eine Einverständniserklärung war unterschrieben an die Werkstatt zurückzuschicken. 50 Fachkräfte hatten sich bereiterklärt, die Tests durchzuführen und mussten dafür (vom DRK) geschult werden. Diverse Papiere und Formulare zu Dokumentations- und anderen Zwecken mussten erstellt und in alle Zweigwerkstätten verteilt werden.
Fakt ist: Seit dem 8. März kommt nach flächendeckender erstmaliger Testung aller Beschäftigten niemand mehr ungetestet in die Häuser der WFB. So lautet die Vorgabe des MAGS. Gleiches gilt für Angestellte und Mitarbeitende, die „nach urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit oder Abwesenheit aufgrund einer zwischenzeitlichen Beschäftigung in den eigenen Wohnräumlichkeiten“ in die Werkstätten zurückkehren.
Auch betriebsfremde Dritte sind vor dem Zutritt zu testen. Dazu zählen Eltern und Angehörige von Mitarbeitenden ebenso wie Therapeuten, Handwerker, die Fahrer der Zubringerdienste oder Besucher. Sie dürfen die Werkstätten nur betreten, wenn Sie einen negativen PCR-Covid-Test vorweisen können, der weniger als 72 Stunden alt ist. Anderenfalls ist auch ihnen ein Corona-Schnelltest anzubieten. Bei einer Weigerung zum Test wird der Zutritt zur Werkstatt verweigert. Die WFB Werkstätten bitten besonders Handwerker und anderes Dienstleistungspersonal, sich telefonisch anzukündigen und die Bereitschaft und die Zeit für einen Schnelltest (Dauer 15 Minuten) mitzubringen. Das Ergebnis ist ja auch für sie nicht ganz uninteressant.
Das erste Test-Ergebnis aller Werkstatt-Beschäftigten war sehr erfreulich. Am 10. März waren alle durchgetestet und kein Schnelltest war positiv ausgefallen.

Parallel läuft jetzt mit Hochdruck die schnellstmöglich Umsetzung des 9. Impferlasses: Festlegung von Impfterminen in Absprache mit der Koordinierungseinheit Impfzentrum des Kreises, Einrichtung von Impfräumen, Einholung aller erforderlichen Unterlagen usw. Mit etwas Glück können bereits in zwei Wochen alle Beschäftigten, die geimpft werden möchten und nicht bereits in ihren Wohneinrichtungen geimpft wurden, die erste Impfung erhalten haben, und zwar mit Astrazeneca.

Und nebenbei versuchen die Mitarbeitenden und Fachkräfte der WFB, ihre Produktionsaufträge zu bearbeiten.

Zurück