Betretungsverbot für Werkstätten besteht weiterhin

, Kreis Mettmann

Das Betretungsverbot für Werkstätten für Menschen mit Behinderung wurde zunächst bis zum 19.04.2020 festgesetzt. Da uns keine anderen Informationen vorliegen und nach den aktuellen Lockerungen der bisherigen Einschränkungen, können wir davon ausgehen, dass die Werkstätten über den 20.04. hinaus vorerst nicht geöffnet werden. Sobald uns weitere Informationen des Ministeriums/der Leistungsträger vorliegen, werden wir Sie umgehend schriftlich informieren.

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