Aktuelle Corona-Schutzverordnung

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Aktuelle Corona-Schutzverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Schutzverordnung NRW wurde aktuell erneut bis zum 23. September 2022 verlängert.

 

Inhaltlich sind die Verordnung, aber auch alle Anlagen mit den Hygieneempfehlungen unverändert geblieben – so das wir weiterhin die bestehenden Schutzmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht und Schnelltestungen) in gewohnter Weise fortführen müssen. Nichts desto trotz ist die Geschäftsleitung daran interessiert (sofern möglich und sinnvoll) Corona-Lockerungen (z.B. Aufhebung der Einbahnstraßen-Regelungen, Reduzierung der Abstandflächen etc.) in den Werkstätten zu realisieren, diese werden im Vorfeld jedoch unter Einbindung des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkraft, den Werkstattleitungen, dem Betriebsrat und auch dem Werkstattrat abgestimmt.

 

Sie finden alle aktuellen NRW-Verordnungen jederzeit unter

https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie#verordnungen.

Danke im Voraus für Ihre tatkräftige Unterstützung und ihr Verständnis.


Bleiben Sie weiterhin gesund!

 

Mit freundlichen Grüßen

WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH
Klaus Gebauer
Geschäftsführer

 

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