Werkstattrat, Frauenbeauftragte und Elternbeirat

MA des WR, AN und EuB

Vertrauenspersonen, Vertreter des Eltern- und Betreuerbeirats und der Werkstattrat der WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH vor dem Eingang zur Hauptverwaltung. 

Werkstattrat und Frauenbeauftragte

In allen Zweigwerkstätten sorgt der Werkstattrat als zuständige Interessenvertretung für die Mitwirkung der beschäftigten Mitarbeitenden bei der Werkstattarbeit. Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch (SGB) IX, Art und Umfang regelt die Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung seit 2001 bundesweit, aktuell in der geänderten Fassung von Juli 2017.
Auf der Grundlage des im Dezember 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes und der darin festgelegten Änderung der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (Abschnitt 4a) wurden mit der Neuwahl der Werkstatträte im November 2017 auch Frauenbeauftrage und Stellvertreterinnen gewählt. Die Frauenbeauftragten sollen dafür Sorge tragen, dass die Frauen unter den Mitarbeitenden in den Werkstätten nicht benachteiligt werden.

Bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurden in unseren Werkstätten so genannte "Werkstattpflegschaften" eingerichtet. Diese Vorläufer des heutigen Werkstattrates wurden damals gegründet, um den Mitarbeitenden wie auch den Eltern eine Mitwirkungsmöglichkeit zu bieten. Gesetzliche Bestimmungen in dieser Richtung gab es damals noch nicht.
Mit der Verabschiedung des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches 2001 und Inkrafttreten der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung am 25. Juni 2001 wurde bundesweit die Mitwirkung in Werkstätten erstmalig auch gesetzlich geregelt. Unsere bis dahin bestehenden Mitwirkungsregeln wurden an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst. Der erreichte Standard wurde bis heute erhalten und entsprechend neuer Bestimmungen ausgeweitet.

 

Der Eltern- und Betreuerbeirat

Für das Gremium des Eltern- und Betreuerbeirates gibt es keine gesetzliche Verpflichtung. Dennoch begrüßen wir die Tatsache, dass sich in unseren Werkstätten mit geistig und mehrfach behinderten Menschen Eltern- und Betreuerbeiräte gebildet haben.
Als gewählte Interessenvertretung der Eltern und Betreuer aller Mitarbeitenden dieser Zweigwerkstätten unterstützen sie alle Maßnahmen, die dem Wohle ihrer Kinder und Betreuten dienen. Sie sind damit an den wesentlichen Entwicklungen und Entscheidungen in den WFB beteiligt.

Die Beiräte arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich sowie partnerschaftlich mit dem Werkstattrat, den Eltern und Betreuern sowie den Fachkräften und der Geschäftsleitung der WFB Werkstätten zusammen.

Zu den Aufgaben des Eltern- und Betreuerbeirats gehören unter anderem:

  • Regelmäßige Treffen mit der Geschäftsleitung, bei denen Ideen, Anregungen, Kritik und Wünsche der Eltern, Betreuer und Mitarbeitenden eingebracht werden
  • Mitwirkung bei der Erstellung der Werkstattordnung und von Werkstattverträgen sowie bei der Gestaltung der Arbeits-, Betreuungs- und Urlaubszeiten
  • Mitwirkung bei der der Erstellung, Fortschreibung und Änderung pädagogischer Konzepte sowie bei der Kostengestaltung
  • Unterstützung der Angehörigen, Betreuer und Mitarbeitenden bei Problemen jedweder Art
  • Austausch mit anderen Werkstätten
  • Teilnahme an Treffen der übergeordneten Landes- und Bundesverbände

Geschäftsleitung und Werkstattleitungen informieren die Beiräte regelmäßig über wesentliche Angelegenheiten sowie über die konzeptionelle und wirtschaftliche Entwicklung.

 

Der Gesamtwerkstattrat

Mit der Gründung weiterer Werkstätten unter dem Dach der GmbH nach 1976 war der Zeitpunkt gekommen, als übergeordnetes Organ den so genannten Gesamtwerkstattrat zu bilden, damit Werkstatträte und Eltern- und Betreuervertreter standortübergreifend diskutieren und mitwirken können. Unser Modell wurde auf bundesweiten Werkstattkongressen vorgestellt und fand allgemeine Anerkennung und Nachahmung.

Vertreter der Beiräte nehmen an zwei jährlichen Sitzungen des Gesamtwerkstattrates teil. Der oder die aus diesem Kreis gewählte Vorsitzende des Gesamtwerkstattrates ist beratendes Mitglied im Aufsichtsrat der WFB und wirkt so an dessen Entscheidungen mit. Der Vorsitzende des Gesamtwerkstattrates ist derzeit Herr Dr. Manfred Bachmann aus Velbert, sein Stellvertreter ist Herr Dieter Busche aus Langenfeld.

 

v. l. n. r. Geschäftsführer Klaus Gebauer, Frauenbeauftragte Dimitra Sopalidou, stellvertretender Beiratsvorsitzender
Dieter Busche,
Werkstattratsvorsitzende Heide Rempler, Beiratsvorsitzender Dr. Manfred Bachmann, stellvertretende
Werkstattratsvorsitzende Claudia Ranft.