Berufliche Bildung

Berufsbildungsbereich

Nach einem maximal dreimonatigen Eingangsverfahren wechseln neue Mitarbeiter/innen für wenigstens zwei Jahre in den Berufs-Bildungs-Bereich (BBB). Das Eingangsverfahren dient als Probezeit, in der geprüft wird, ob eine Werkstatt für behinderte Menschen der geeignete Ort ist, und in der Förderziele festgelegt und vereinbart werden.
Im BBB werden die neuen Mitarbeiter/innen entsprechend ihren Neigungen, Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Theorie und Praxis ausgebildet und qualifiziert. Qualitätsaspekte, Unfallverhütung, Mess- und Prüfverfahren werden ebenso geschult wie Hygiene, Ordnung, Sauberkeit und Regeln für das Verhalten und die Sicherheit am Arbeitsplatz. Praktika in den verschiedenen Arbeitsbereichen bieten Möglichkeiten zur Erprobung der eigenen Interessen und Grund-Arbeits-Fähigkeiten.
Außerdem werden soziale und lebenspraktische Lernziele verfolgt.
Die Ziele und Methoden werden zu einem individuellen Förder- und Eingliederungsplan zusammengestellt und laufend aktualisiert.


Berufliche Bildung wird angeboten in den Fachrichtungen:
• Montage
• Konfektionierung
• Verpackung
• Holzbearbeitung*
• Metallbearbeitung
• Garten- und Landschaftspflege*
• Textilservice*
• Hauswirtschaft
• Umweltschutz, Entsorgung
• Arbeitssicherheit

* nicht an allen Standorten

Die Bildungsmaßnahme orientiert sich an den Ausbildungen üblicher Lehrberufe und wird im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit regelmäßig durch den TÜV Nord Cert überprüft. Das Ergebnis dieser Prüfung ist eine Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Nach abgeschlossener Berufsbildung gehen die neuen Mitarbeiter/innen entsprechend ihren Fähigkeiten in einen Arbeitsbereich ihrer Wahl.


Informieren Sie sich über alles Wissenswerte rund um den Aufenthalt in einer Werkstatt für Menschen mit geistiger Behinderung in unserem Flyer
"Keine Sorge, alles geregelt."

"Perspektiven für psychisch Kranke" zeigt Ihnen ein zweiter Flyer auf.