AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WFB Werkstätten des Kreises Mettmann GmbH

Einkaufsbedingungen

Allgemeines
Für sämtliche von uns erteilten Bestellungen oder Aufträge gelten unsere nachstehenden Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen der Geltung abweichender Bestimmungen des Lieferanten ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Lieferanten Lieferungen vorbehaltlos annehmen.
Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Lieferanten zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, also auch alle eventuelle Nebenabreden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.

Bestellungen und Angebot
Unsere Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden.
Im Übrigen ist der Lieferant verpflichtet, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen anzunehmen.
Kann die Auslieferung der Ware innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang unserer Bestellung erfolgen und existieren keinerlei Abweichungen zu unserer Bestellung, so wird unsererseits auf die Annahme des Angebotes verzichtet.

Liefer- und Leistungszeit
Die in unserer Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend.
Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die bedungene Lieferzeit nicht eingehalten werden kann.
Im Falle des Lieferverzuges stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Insbesondere sind wir berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist Schadensersatz statt der Leistung und Rücktritt zu verlangen. Verlangen wir Schadensersatz, steht dem Lieferanten das Recht zu, auch nachzuweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Preise
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend.
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, verstehen sich die vereinbarten Preise einschließlich Verpackung und der jeweilig gültigen Umsatzsteuer.

Gefahrübergang, Fracht und Verpackung
Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, frei Haus zu erfolgen. Der Lieferant ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren und Lieferscheinen exakt unsere Bestellnummer anzugeben. Unterlässt er dies, so sind Verzögerungen in der Bearbeitung nicht von uns zu vertreten.
Die Ware reist grundsätzlich auf Gefahr des Lieferanten. Der Gefahrenübergang auf uns erfolgt erst mit der Abnahme durch eine von uns autorisierte Person.
Die Versandspesen bis zur Ablieferung in unseren Werken trägt der Lieferant. Die Verpackung ist im Kaufpreis enthalten. Sollten dennoch Verpackungen berechnet werden, müssen diese nach Rücksendung zum vollen Rechnungspreis gutgeschrieben werden. Die Rücksendung von Verpackungsmaterialien erfolgt stets zu Lasten des Lieferanten.

Rechnungsstellung
Die Rechnung des Lieferanten muss unsere Bestellnummer und das Datum unserer Bestellung tragen. Für jede Bestellung ist eine getrennte Rechnung zu erstellen.
Rechnungen müssen grundsätzlich an die Hauptverwaltung in 40764 Langenfeld, Kronprinzstraße 39 ausgestellt und versandt werden. In der Rechnung muss die Lieferanschrift vermerkt sein. Des Weiteren sind alle gesetzlichen Anforderungen an eine Rechnung zu beachten.
Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn der Lieferant diese Voraussetzungen erfüllt. Für alle wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat.
In allen Rechnungen des Lieferanten ist die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen.

Zahlungsbedingungen
Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang mit 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen nach Waren- und Rechnungseingang ohne Abzug.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
Eine Abtretung der gegen uns entstehenden Forderung ist ausgeschlossen. Ausnahmen bedürfen besonderer Vereinbarungen.

Gewährleistung und Mängeluntersuchung
Wir sind verpflichtet, die Waren innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu prüfen. Die Rüge ist rechtzeitig erfolgt, soweit sie innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei versteckten Mängeln ab Entdeckung, beim Lieferanten eingeht.
Im Übrigen stehen uns die gesetzlichen Mängelansprüche ungekürzt zu; wir sind also in jedem Falle berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sollte Gefahr in Verzug sein oder besondere Eilbedürftigkeit bestehen, so sind wir auch berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

Arbeits- und Brandschutzbestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter des Lieferanten bei Dienstleistungen in unserem Hause die allgemein gültigen Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten haben. Weiterhin haben sich die Mitarbeiter unserer Anweisung „Verhalten im Brandfall“ entsprechend zu verhalten. Die genannte Anweisung hängt jeweils in den Zentralen unserer Einrichtungen aus.

Eigentumsvorbehalt
Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Produkthaftung
Werden wir wegen eines Fehlers der vom Lieferanten gelieferten Sache aus Produkthaftung in Anspruch genommen, so hat uns der Lieferant von der aus dem Fehler resultierenden Produkthaftung, insbesondere von Schadensersatzansprüchen Dritter, auf erstes Anfordern freizustellen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle mit uns abgeschlossenen Verträge ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Soweit der Lieferant Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz unserer Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für diese Einkaufsbedingungen und im Übrigen für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Lieferanten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Anwendung des UN-Kaufrechts. Soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf das Recht eines anderen Staates oder auf Internationales Recht, z. B. auf das vorerwähnte UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) verweist, so ist diese Verweisung ausdrücklich abgedungen.

Stand: 09/2020

Verkaufs- und Bearbeitungsbedingungen

Allgemeines
Ihr Auftrag wird in unseren Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt. Durch ihren Auftrag leisten auch Sie einen Beitrag zur beruflichen und sozialen Rehabilitation behinderter Menschen.
Unsere Werkstatt ist eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen gem. § 225 SGB IX.
Gem. § 223 SGB IX sind Sie berechtigt, 50% des auf die Arbeitsleistung entfallenden Rechnungsbetrages der von uns erteilten Rechnungen auf die von Ihnen gem. § 160 SGB IX ggf. zu zahlende Ausgleichsabgabe anzurechnen. Die Arbeitsleistung wird immer separat auf unseren Rechnungen ausgewiesen.
Für sämtliche von uns durchgeführten Lieferungen oder sonstige Leistungen gelten unsere nachstehenden Verkaufs-/Bearbeitungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs-/Bearbeitungsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen der Geltung abweichender Bestimmungen des Kunden ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Verkaufs-/Bearbeitungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung der Lieferung getroffen werden, also auch eventuelle Nebenabreden, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Unsere Verkaufs-/Bearbeitungsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Im Übrigen gelten die Verkaufs-/Bearbeitungsbedingungen nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

Bestellungen und Angebot
Bestellungen des Kunden können wir innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Annahmen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt oder bestätigt werden. Auch Zusicherungen oder sonstige Abreden seitens unserer Vertreter und Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
Im Übrigen gelten bestätigte Preise nur bei Abnahme der bestätigten Mengen. Das gilt auch für die Be- und Verarbeitung von Materialien unseres Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

Liefer- und Leistungszeit
Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen oder sonstige Leistungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Materialien sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern die Voraussetzungen des Annahme- oder Schuldnerverzuges vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft ist und auch dann, wenn als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht oder weil wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird. Ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Auch im Falle der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Falle aber ist die Schadensersatzhaftung ebenfalls auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt auch, soweit der von uns zu vertretene Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.

Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- oder Leistungspflichten. Tritt eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Gleiche gilt bei Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfen, behördlichen Verfügungen oder unvorhersehbaren Verkehrs- oder Betriebsstörungen sowie Pandemien/Epidemien. Wenn uns Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen aus vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß beliefern, so verlängern sich unsere Fristen angemessen. Haben wir den Kunden über das Leistungshindernis ordnungsgemäß informiert und ist es nicht nur von vorübergehender Natur, sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurückzutreten.

Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Fracht- und Verpackungskosten sowie der jeweils gültigen Umsatzsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Treffen Arbeitsbeschreibungen (bei Lohnarbeiten), die als Grundlage unserer Preiskalkulation dienen, nicht zu und ergibt sich daraus bei der Auftragsausführung ein Mehraufwand, so behalten wir uns eine Nachberechnung vor.

Gefahrübergang, Fracht und Verpackung
Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen unseres Werkes, geht die Gefahr, auch bei Lieferung frei Bestimmungsort, auf den Kunden über.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen mit Ausnahme von Paletten. Der Kunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen. Soweit der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

Zahlungsbedingungen
Sofern wir keine anderen Vereinbarungen mit dem Kunden treffen, sind Rechnungen sofort nach Erhalt netto zur Zahlung fällig.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Folgen eines Zahlungsverzuges.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Lieferungen ins Ausland erfolgen grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

Eigentumsvorbehalt
Die von uns eingekauften und beigestellten Gegenstände unserer Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.
Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinen Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingreifen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Nach Zahlungseinstellung des Kunden oder der Beantragung des Insolvenzverfahrens, spätestens aber mit dessen Eröffnung oder der Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstehende Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Soweit der Eigentumsvorbehalt aus Rechtsgründen, z. B. im Ausland, in der hier vorgesehenen Form nicht voll wirksam sein sollte, ist der Kunde verpflichtet, die Sicherung unserer Rechte in entsprechender Weise rechtswirksam herbeizuführen und an den dazu erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken.

Gewährleistung und Mängeluntersuchung
Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ebenfalls haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. In diesem Falle ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als im Abschnitt ‘Gewährleistung und Mängeluntersuchung‘ dieser Verkaufsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Erfüllungsort für alle mit uns abgeschlossenen Verträge ist der Sitz unserer Gesellschaft.
Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Sitz unserer Gesellschaft ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Für diese Verkaufsbedingungen und im Übrigen für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne Anwendung des UN-Kaufrechts. Soweit das Recht der Bundesrepublik Deutschland auf das Recht eines anderen Staates oder auf Internationales Recht, z. B. auf das vorerwähnte UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) verweist, so ist diese Verweisung ausdrücklich abgedungen.

Stand: 09/2020