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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Wir fühlen uns dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in besonderem Maße verpflichtet. Deshalb wenden wir uns gegen jegliche Benachteiligung - sei es aufgrund einer Behinderung, der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion bzw. Weltanschauung, des Alters und der sexuellen Identität.
Unsere Angestellten sind über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durch Aushang am Schwarzen Brett und persönlichen Hinweis informiert. Zur Wahrung des Rechts auf Gleichbehandlung ist eine Beschwerdestelle eingerichtet worden, deren Ansprechpartner/innen namentlich benannt sind.