Verordnete Rückkehr zum vollen Werkstattbetrieb

, Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Mit seinem 4. Infoformationsschreiben zur Corona-Krise hat der Landschaftsverband Rheinland die Werkstätten für Menschen mit Behinderung aufgefordert, spätestens zum 21. September 2020 die Rückkehr aller Personengruppen in die Werkstätten zu organisieren. Im Wissen um die nach wie vor ungünstigen Rahmenbedingungen bedeutet das, dass auch die rund 250 bisher aus unterschiedlichen Gründen noch nicht in die WFB Werkstätten zurückgekehrten Mitarbeitenden per Rundschreiben aufgefordert werden, zum 21.09. ihre Arbeit in vollem Umfang wieder aufzunehmen. Mitarbeitende, denen dies aus gesundheitlichen Gründen weiterhin nicht möglich ist oder bei denen im Infektionsfall mit SARS-Cov-2 ein schwerer Krankheitsverlauf zu befürchten ist, benötigen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung oder müssen Urlaub nehmen, um ihre Arbeitsplätze zu sichern.

Alle Mitarbeitenden bzw. die Eltern und gesetzlichen Betreuer wurden am 01.09. von den Reha-Fachdiensten über die neue Regelung informiert und müssen per Rücksendung eines kurzen Fragebogens erklären, ob sie spätestens am 21.09. wieder in die WFB Werkstätten zurückkommen oder ob eine andere Regelung zur Anwendung kommen soll. In Einzelfällen finden Telefonate mit den Mitarbeitenden/Betreuern statt, um besondere Situationen im persönlichen Gespräch zu klären. Bei Fragen kann man sich an die bekannten Rufnummern der Reha-Fachdienste der einzelnen Werkstätten wenden oder direkt an die E-Mail-Adresse
info@wfbme.de schreiben.

Wer in den letzten Wochen – nach teilweiser Wiederöffnung der Werkstätten zum 18.05. – auf Basis des vom NRW-Ministerium eingeräumten "Freiwilligkeitsprinzips" wegen persönlicher Ängste den Werkstätten noch ferngeblieben war, kann sich darauf nicht mehr berufen. Die vereinbarten Betreuungszeiten sind wieder in den Werkstätten einzuhalten.

Rollierende Wechselschicht-Modelle dürfen, außer in begündeten Einzelfällen, nicht mehr durchgeführt werden.

Mitarbeitende, die sich dazu entschließen, nicht mehr in die Werkstätten zurückzukehren, werden dem LVR von den Reha-Fachdiensten gemeldet. Für sie wird ein Gesamtplanverfahren angestoßen, bei dem in enger Abstimmung zwischen Werkstatt, LVR und Mitarbeitenden/Betreuungen versucht wird, für jeden Einzelfall eine passgenaue Strategie zu finden.

Bis zuletzt sind noch sechs Fachkräfte der WFB zur Unterstützung in Wohnheimen tätig. Die kehren nun in die Werkstatt zurück. Sie haben einen wesentlichen Anteil daran, dass die personell schwierigen Situationen in den Wohnheimen gut gemeistert werden konnten.

Ein Knackpunkt wird der Transport durch die 180 Buslinien der Fahrdienste werden. Auch hier sieht der LVR die Vollbesetzung der Busse vor, wie beim ÖPNV mit Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Abstand nicht gewährleistet ist. Werden Atteste vorgelegt, z. B. über das Nicht-Tragen von Nase-Mund-Bedeckungen etc., müssen Einzelfall-Entscheidungen getroffen werden. Obwohl alle Arbeitsräume und Kantinen wieder so voll werden, wie vor Corona, gilt AHA (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken) als oberstes Prinzip für alle Werkstattbereiche. Schutzausrüstung für die Fachkräfte steht ausreichend zur Verfügung.

In den einzelnen Häusern werden nun durch vermehrte Anstrengungen alle Vorbereitungen für den 21.09. getroffen. Entscheidend wird das persönliche Verhalten jedes Einzelnen.

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